24. 9. 1862
Preußen
König Wilhelm I. beruft Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten (ab 8. 10. auch Außenminister). Hintergrund ist der Streit um die vom preußischen Landtag abgelehnte Heeresreform, die u. a. die Verlängerung des Wehrdienstes vorsieht. Von Bismarck erwarten Wilhelm I. und der preußische Kriegsminister Albrecht von Roon, dass er die Heeresreform und ihre Finanzierung notfalls auch am Parlament vorbei durchsetzen wird. Dies geschieht auch: Bis 1866 regiert Bismarck mit nicht vom Landtag genehmigten Haushalten. Der Verfassungskonflikt ist erst beendet, als sich Bismarck durch das Indemnitätsgesetz die Haushalte der Jahre 1862–1865 nachträglich billigen lässt.