Pflegeversicherung, gesetzliche
seit 1995 eingeführte Versicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist der Krankenversicherung angeschlossen; Arbeitnehmer sind je nach Einkommen zur Beitragszahlung verpflichtet. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen.