Rembourskredit
[
rãˈbu:r-; französisch
]Form des Akzeptkredits im internationalen Waren-, besonders Überseehandel: Eine dem Exporteur bekannte Bank gewährt dem ihr bekannten Importeur einen kurzfristigen Warenkredit, so dass die Tratte des Exporteurs auf die Bank gezogen werden kann; die akzeptierende Bank erhält als Sicherheit die Verschiffungspapiere (besonders das Konnossement).