Kredịtinstitute
Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in kaufmännischer Weise Bankgeschäfte betreiben, (§ 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz vom 10. 7. 1961 in der Fassung vom 9. 9. 1998). Alle Kreditinstitute stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn.