Auflösung
Staatsrecht
1. die Entlassung einer Volks- oder Gemeindevertretung vor Ablauf der Wahlperiode durch das Staatsoberhaupt oder die dazu befugten Organe; an gewisse gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und mit der Verpflichtung zur Berufung einer neu gewählten Vertretung innerhalb bestimmter Frist verbunden. – 2. Beendigung politischer Versammlungen und Kundgebungen durch die Polizei, insbesondere wenn sie einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nehmen.