1. 7. 1967, Gründung der EG
International
Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland beschließen den Zusammenschluss der drei bisherigen Wirtschaftsunionen – Europäische Wirtschjaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) – zur Europäischen Gemeinschaft (EG). Ein gemeinsamer Ministerrat wird eingerichtet, ebenso wie eine gemeinsame Kommission.