Numerus clausus
begrenzte Zahl (für die Zulassung zu einem Studium)
♦
lat.
numerus „Zahl, Anzahl“ und lat.
clausus „geschlossen, gesperrt“, zu lat.
claudere „schließen, sperren“Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärt den Numerus clausus für ausländische Studenten in Österreich für ungesetzlich, sofern EU-Bürger davon betroffen sind, und fordert die Regierung in Wien auf, künftig Studenten aus EU-Ländern zum Studium zuzulassen. Bislang galt die Zulassungsfreiheit zu allen Studienfächern nur für österreichische Abiturienten.
Ein Numerus clausus schränkt die Zahl der Juden an Hochschulen und in freien Berufen ein.