Notar
staatlich bestellter Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet, Unterschriften beglaubigt usw.
♦
aus
lat.
notarius „Schreiber, Sekretär, Schnellschreiber“, zu lat.
notare „schreiben“, bes. „mit Abkürzungen schreiben“, zu lat.
nota „Schriftzeichen, Geheimschrift“