klagen
das Wort geht auf
mhd.
klagen, ahd.
klagon, klagen zurück und stellt sich neben avest.
garəz– „klagen“ und mittelir.
glám „Geschrei“; die ursprüngliche Bedeutung war „jammern, wehklagen“, in althochdeutscher Zeit bekam das Wort dann auch die in der Rechtssprache wichtige Bedeutung „beschuldigen, anklagen“; dieses könnte sich daraus entwickelt haben, dass in früheren Zeiten das Wehgeschrei nach einem Vergehen rechtlich vorgesehen war; Quelle des Wortes ist vermutlich die idg.
Wurzel *gal– „rufen, schreien“