Kapitel
1.
größerer Abschnitt eines Schriftwerkes
2.
Körperschaft der Geistlichen einer Dom– oder Stiftskirche
♦
aus
lat.
capitulum „Köpfchen“, übertr.: „Hauptinhalt, Abschnitt eines Schriftwerkes“, Verkleinerungsform zu lat.
caput „Kopf“; die Übertragung auf die Versammlung der Geistlichen (zunächst auf den Versammlungsraum) geht auf die Sitte zurück, bei der täglichen Andacht einen Abschnitt, ein Kapitel, der Ordensregel zu lesen