Indemnität
Straflosigkeit (eines Parlamentsmitgliedes für Äußerungen im Parlament) sowie nachträgliche Zustimmung des Parlaments zu einer anfangs nicht gebilligten Maßnahme
♦
aus
lat.
indemnatus „unverurteilt, ohne Urteilsspruch“, aus lat.
in– „nicht, un–“ und lat.
damnare „verurteilen, verdammen“