bescheiden
1.
jemandem etwas mitteilen, zuteilen
2.
genügsam, anspruchslos
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mhd.
bescheiden ist eine Weiterbildung zu scheiden „trennen“; das Verb trug erst die Bedeutung „zuweisen, bestimmen“ und war zunächst in der Rechtssprache geläufig; die Wortbedeutung entwickelte sich außerdem über „belehren, unterrichten“ zu „sich begnügen“; aus diesem Sinn entstand unter Bedeutungseinfluss von lat.
discretio die heutige adjektivische Bedeutung