bar
1.
in Geldscheinen oder Münzen
2.
unbekleidet
♦
mhd.
bar, ahd.
bar; das Wort geht zurück auf germ.
*baza– „bar, bloß“ und ist eine Ableitung zu idg.
*bhes– „abreiben“; die ursprüngliche Bedeutung ist demnach „abgerieben, sauber“; zum Bedeutungsübergang zu „unbekleidet“ vgl. → blank; bereits in mittelhochdeutscher Zeit wird das Wort auch in Zusammenhang mit Geld gebracht: hier bedeutet bar ursprünglich „offen darliegend, vor den Augen nachzählend“