Die Kombination aus Jura und Betriebswirtschaft
Aufgaben und Tätigkeiten
Das Berufsbild des Wirtschaftsjuristen ist erst einige Jahre alt. Es war die Antwort auf die zunehmende Zahl arbeitsloser Juristen, die wegen ihres fehlenden Wirtschafts-Know-hows schwer in die Unternehmen zu vermitteln waren. Der Wirtschaftsjurist dagegen bringt betriebswirtschaftliches und juristisches Fachwissen in seine Aufgabengebiete ein. Er ist für die Klärung rechtlicher Fragen in (betriebs-)wirtschaftlichen Zusammenhängen zuständig (z.B. Organisationsrecht oder Unternehmenssteuerrecht), für arbeits- und sozialrechtliche Fragen des betrieblichen Personalwesens sowie für Finanz- und Vertragsangelegenheiten. Der Wirtschaftsjurist ist in vielen leitenden Positionen tätig.
Arbeitsfelder und Arbeitsmarktchancen