Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verbraucherrechte

Die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat das sogenannte Schuldrecht in vielen Fällen verbraucherfreundlicher gestaltet. Es gibt aber Rückschritte: beim Widerruf von Zeitschriften-Abonnements. Früher konnten Verbraucher binnen zwei Wochen von einem Abo-Vertrag problemlos zurücktreten.
Inzwischen gilt:
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