Termin bei Dr. Online: Seit einigen Wochen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für die sogenannte Online-Video-Sprechstunde. Sie ermöglicht Patienten, per Videoschaltung mit ihrem Arzt zu sprechen anstatt für einen Termin in die Praxis zu kommen. Doch die Betreuung auf Distanz ist nicht für alle Krankheitsbilder geeignet. Was kann die neue Sprechstunde leisten - und was nicht?

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Grund dafür ist eine Gesetzesänderung: Seit April übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die sogenannte Online-Video-Sprechstunde, kurz OVS. Sie ermöglicht, dass Mediziner und Patient per Videoschaltung über das Internet miteinander kommunizieren. Das funktioniert im Prinzip so wie der bekannte Videochat Skype. Dabei kann sich der Arzt zum Beispiel den Hautausschlag des Patienten zeigen lassen oder das Ergebnis einer Laboruntersuchung besprechen.
Nach einer Umfrage der Technikerkrankenkasse könnten sich fast zwei Drittel aller Versicherten vorstellen, zu Hause ermittelte Messwerte online an den Arzt weiterzuleiten. thinkstock.com, AndreyPopov
Kürzere Wege, leere Wartezimmer

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Mit dem neuen Gesetz ist zum ersten Mal eine telemedizinische Leistung in die Regelversorgung aufgenommen worden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Patienten sparen sich den Weg in die Praxis. Besonders für ältere, nicht mehr sehr mobile Menschen und solche, die in ländlichen Gebieten fernab von medizinischer Versorgung leben, ist das eine erhebliche Erleichterung. Auch für chronisch Kranke können die regelmäßig nötigen Kontrolltermine dank der Video-Sprechstunde weniger Aufwand bedeuten. Und der Arzt? Er kann Fahrten zu Hausbesuchen reduzieren und sein Wartezimmer vor Überfüllung bewahren.
Allerdings ist die ärztliche Betreuung auf Distanz nicht für alle Krankheitsbilder und Terminarten geeignet. Muss zum Beispiel Blut abgenommen oder die Lunge abgehorcht werden, ist die Video-Sprechstunde logischerweise kein adäquater Ersatz. Die Kostenübernahme ist deshalb an bestimmte Bedingungen geknüpft. Vergütet werden unter anderem die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden, die Begutachtung von Bewegungseinschränkungen und -störungen sowie die Kontrolle von Hautkrankheiten.