Tarifverträge sind schriftliche Verträge zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverband auf der einen Seite und einer oder mehreren Gewerkschaften auf der anderen Seite. Tarifverträge dienen der Regelung arbeitsvertraglicher Bedingungen. Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften werden daher auch als Tarifpartner, Tarifvertragsparteien oder Sozialpartner bezeichnet. In Form eines Bezirks-, Landes- oder Bundestarifvertrags haben sie eine entsprechende räumliche Geltung, sodass man diese als Flächentarife betitelt.
Neben solchen Verbandstarifverträgen gibt es auch Firmen-, Werks-, Betriebs- und Haustarifverträge, wenn nur ein einzelner Arbeitgeber Vertragspartner ist (z. B. die Volkswagen AG). Den rechtlichen Rahmen bildet das Tarifvertragsgesetz. Wenn Tarifverträge ausgehandelt werden, ohne dass sich der Staat einmischt, nimmt man das grundsätzlich geschützte Recht der Tarifautonomie wahr.
Form und Inhalt: