Nicht vom ursprünglich „prahlen“, später „prunken“ bedeutenden Verb
prangen leitet sich der auch
Schandpfahl genannte
Pranger her: Als Ursprung wird vielmehr das
mhd.
Verb
prangen angesehen, das „drücken, (be)klemmen“ bedeutete. Dem
Angeprangerten war auch nicht nach Prunk zumute, denn seine Lage war beklemmend: Man hatte ihm, der ein Ehrverbrechen begangen hatte, ein Eisen um den Hals gelegt, das mit einer Kette an einem Holzpfahl oder einer Steinsäule
– dem
Pranger – befestigt war. Dies geschah mitten in der Stadt, etwa auf dem Kirch
– oder Marktplatz. Der auf diese Weise zur Schau Gestellte durfte von allen geprügelt, beworfen und beleidigt werden. Auf dieser Grundlage entwickelte sich die Bedeutung von
an den Pranger stellen bzw.
anprangern, nämlich „bloßstellen, öffentlich scharf kritisieren“. 1853 versuchte man in Berlin ein letztes Mal, dieses mittelalterliche Strafritual wiederzubeleben.