Genehmigung
Erlaubnis, Zustimmung, Billigung, Zusage, Einwilligung, Konzession, Einverständnis, Lizenz; geh.: Autorisation, Approbation
Genehmigung: Konzession, Approbation oder Lizenz?
Für den deutschen Begriff Genehmigung gibt es eine Reihe sinnverwandter Fremdwörter, die den deutschen Begriff besonders treffend ersetzen können.
Mit einer Konzession ist in erster Linie die zur Ausübung eines Gewerbes notwendige behördliche Genehmigung gemeint. Als Approbation bezeichnet man vor allem die staatliche Zulassung für die Berufsausübung von Ärzten und Apothekern. In der katholischen Kirche ist unter Approbation die Anerkennung oder Bestätigung durch kirchliche Vorgesetzte zu verstehen. Eine Lizenz ist in der Regel eine kostenpflichtige Erlaubnis z. B. zur Ausübung eines Gewerbes oder zur Nutzung von Patent– oder Urheberrechten.
Mit einer Konzession ist in erster Linie die zur Ausübung eines Gewerbes notwendige behördliche Genehmigung gemeint. Als Approbation bezeichnet man vor allem die staatliche Zulassung für die Berufsausübung von Ärzten und Apothekern. In der katholischen Kirche ist unter Approbation die Anerkennung oder Bestätigung durch kirchliche Vorgesetzte zu verstehen. Eine Lizenz ist in der Regel eine kostenpflichtige Erlaubnis z. B. zur Ausübung eines Gewerbes oder zur Nutzung von Patent– oder Urheberrechten.