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Um sich während der Semesterferien einen kleinen Urlaub gönnen zu können oder, um sich während der Studienzeit finanziell über Wasser zu halten, gehen viele Studenten neben dem Studium arbeiten. Steuerpflichtig sind diejenigen, die einer Tätigkeit nachgehen, die den Steuerfreibetrag übersteigen. Der Steuerfreibetrag lag bei kinderlosen Singles bei 8.354,- Euro (Stand: 2014). Um den Betrag, der mittlerweile bei 8472 Euro 2015 liegt, nicht zu überschreiten, sollten monatlich nicht mehr als 696,17 Euro in einem Nebenjob verdient werden. Wer nur in den Semesterferien Geld verdienen möchte, kann insgesamt 60 Tage arbeiten, ohne Steuerabzug. Die Sozialabgaben und die Steuern werden vom Arbeitgeber getragen. Trotzdem ist es sinnvoll, in diesem Fall eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben, da dann das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet wird.
1. Der Unterschied zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einem steuerpflichtigen Job

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Liegt der Verdienst beim Nebenverdienst bei maximal 450,- Euro und wird nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, dann handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Studenten sind bei dieser Tätigkeit von der Abgabe an die Sozialversicherungen befreit. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, 15 Prozent des Bruttoverdienstes an die Sozialversicherungen zu zahlen. Studenten können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In der sogenannten Gleitzone liegt der Bruttoverdienst zwischen 450,01 Euro und 850,- Euro. Hierfür muss der Arbeitnehmer einen geringfügigen Beitrag bezahlen.
Die kurzfristige Beschäftigung von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ist für den Studenten sozialversicherungsfrei.
Alle Beschäftigungen, die über die geringfügige und kurzfristige Beschäftigung hinausgehen, sind steuerpflichtig. Manche Studenten arbeiten neben dem Studium als Freiberufler oder machen sich anderweitig selbstständig.