Die gängigen Tricks Cyber-Krimineller, an sensible Daten von Bankkunden zu gelangen, ziehen nicht mehr. Wer dennoch darauf hereinfällt, hat keine Chance auf Haftung. Das entschied im April 2012 der Bundesgerichtshof im Fall eines Rentners, der auf einer simulierten Webseite pro Anweisung gleich mehrere Transaktionsnummern (TAN) eingegeben und 5000 Euro an Betrüger überwiesen hatte. Nun reagieren Online-Räuber auf zunehmende Aufklärung und neue Sicherheitsvorkehrungen wiederum mit einer neuen, undurchsichtigeren Methode. Wie steht es hier mit der Haftung und wie kann man sich schützen?
Fahrlässigkeit kommt teuer

Wer online seine Bankgeschäftige erledigt oder Waren einkauft, sollte einige Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigen.
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