Neben einem Angestelltenverhältnis besteht auch eine andere Möglichkeit: die Selbstständigkeit. Als "selbstständig" bezeichnet man Erwerbstätige, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter führen, zum Beispiel Landwirte, Handwerker, Freiberufler und Unternehmer im gewerblichen und im Dienstleistungssektor. Für die Selbstständigkeit gibt es verschiedene Formen:
Neugründung
Am Anfang steht die Geschäftsidee. Der Neugründer ist frei in seinen Entscheidungen, trägt bei seinem Vorhaben allerdings auch die gesamte Verantwortung und das volle Risiko.