Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, sind wir mit dem Auto oft im Dunkeln unterwegs oder haben mit glatten Straßen und Schnee zu kämpfen. Umso schöner ist es, wenn wir trotzdem heil durch den Winter kommen. Doch gerade, wenn es doch mal zu einem Unfall kommt, ist die richtige Reaktion wichtig - denn hierdurch ersparen wir uns Ärger und Kosten.

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Pflicht nach einem Unfall: Warndreieck aufstellen, um sich selbst und andere zu schützen. thinkstock.com, FooTToo
Unfallstelle sichern und Hilfe holen

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Dazu gehört im Falle eines Unfalls vor allem, Ruhe zu bewahren und andere Verkehrsteilnehmer auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Der erste Schritt ist daher es immer, die Warnblinkanlage einzuschalten. Danach muss die Warnweste angelegt werden und das Warndreieck im Abstand von bis zu 150 Schritten hinter dem Unfallort aufgestellt werden. Liegt die Unfallstelle schwer einsehbar hinter einer Kurve, sollte das Warndreieck vor der Kurve stehen, um herannahende Fahrzeuge rechtzeitig zu warnen. So verhindern wir, dass es noch zu einem weiteren Crash kommt.
Die Polizei sollte fast immer eingebunden werden
Ist niemand verletzt und der Sachschaden nur gering, kann die Polizei eingeschaltet werden, muss aber nicht. Es empfiehlt sich aber immer dann, wenn keine Versicherungsdaten des anderen Unfallbeteiligten vorliegen oder wenn derjenige Fahrerflucht begangen hat.
Danach gilt es, die die Personalien der Unfallbeteiligten und die Anschriften von Zeugen zu notieren. Damit der Vorfall später eindeutig geklärt werden kann, sollte man außerdem die Unfallstelle aussagekräftig fotografieren und den Unfallbericht und eine Unfallskizze am besten gemeinsam ausfüllen. Doch Vorsicht: Ein Schuldanerkenntnis sollten wir zu diesem Zeitpunkt nicht abgeben. Es kann auch vorkommen, dass der Unfallhergang unklar ist. In diesem Fall sollten wir der Polizei gegenüber nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen, keine Vermutungen anstellen.
In den meisten Fällen ist es angebracht, der Polizei einen Unfall zu melden, und keinen Streit mit der Versicherung zu riskieren. pixabay.com, Gellinger
Vorsicht vor unbeabsichtigter Fahrerflucht

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Doch was tun, wenn wir ein parkendes Auto gerammt haben und damit das Unfallopfer gar nicht anwesend ist? Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht in diesem Falle nicht aus. Stattdessen müssen wir auf die andere Person warten, wobei die Dauer von verschiedenen Faktoren wie der Schwere des Unfalls und der Wahrscheinlichkeit abhängt, dass der Beteiligte erscheint.
Wenn wir mitten in der Nacht auf einer wenig befahrenen Landstraße eine Leitplanke beschädigt haben, müssen wir demnach weniger lange warten als tagsüber auf einem Supermarktplatz. Als grobe Richtlinie gelten meist circa 30 Minuten als angemessen. Wer das nicht beachtet, begeht Fahrerflucht. Denn es ist die Pflicht des Unfallverursachers, den Geschädigten zu informieren oder den Schaden der nächsten Polizeidienststelle zu melden.