Für viele Arbeitnehmer ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres, doch leider klappt es nicht immer mit der Erholung. Manch einer erkrankt zu Ferienbeginn und kann die geplante Reise nicht antreten, die einen stecken in der Probezeit und dürfen keinen Urlaub nehmen, andere lässt der Chef nicht ziehen, weil er sie nicht entbehren kann. Am Ende des Jahres sind mehrere Wochen Urlaub übrig, in Extremfällen häufen sich die nicht genommen Urlaubstage über Jahre hinweg an. Ein Sonderfall, denn normalerweise verfällt nicht angetretener Urlaub am Jahresende. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitnehmer seinen Resturlaub bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nehmen.

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