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GROßES WöRTERBUCH DER DEUTSCHEN SPRACHE
Vertrauensarzt
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von einer Krankenkasse beauftragter Arzt, der jmds. Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beurteilt
2.
Arzt, der eine private Krankenversicherung berät
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LEXIKON
Vertrauensarzt
ein von bestimmter Stelle (z.
B. Krankenkasse, Versicherungsanstalt) ins Vertrauen gezogener Arzt, zu dessen Aufgaben die Beurteilung von Gesundheitszustand, Unfallfolgen, Arbeitsfähigkeit u.
Ä...
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GROßES WöRTERBUCH DER DEUTSCHEN SPRACHE
Ver
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arzt
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m.
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1.
von einer Krankenkasse beauftragter Arzt, der jmds. Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beurteilt
2.
Arzt, der eine private Krankenversicherung berät...
Gesundheit A-Z
Vertrauensarzt
Arzt mit gutachterlicher und beratender Tätigkeit; erstellt Gutachten für Behörden und Sozialversicherungen, z. B. über die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit. Die Aufgaben der Vertrauensärzte wurden inzwischen weitgehend dem
medizinischen Dienst der Krankenversicherung
übertragen.
Amtsarzt / Amtsärztin
Leiter eines Gesundheitsamtes. Amtsarzt / Amtsärztin können Ärzte werden, die an einer Akademie für Staatsmedizin bzw. öffentliches Gesundheitswesen einen Lehrgang abgeschlossen und eine staatsärztliche Prüfung bestanden haben. Amtsärzte werden als Beamte eingestellt und arbeiten im Bereich der Hygiene, gesundheitlichen Vorsorge und Beratung oder Begutachtung. Sie sind selten als Therapeuten tätig. Auch
Vertrauensarzt
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Dr
. Schellenberg, Vertrauensarzt der Postverwaltung Wiesbaden, erhält zum 1. Oktober die Kündigung...
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