Unterhalt
Ụn|ter|halt 〈〉
m.
, –s
, nur Sg.
1.
Kosten der Lebensführung;
seinen U. bestreiten; U. (für ein uneheliches Kind, die geschiedene Ehefrau u. Ä.) zahlen; für jmds. U. sorgen
2.
Kosten für die Instandhaltung (von Gebäuden, Institutionen o. Ä.)