Umkehrschluss
Ụm|kehr|schluss 〈
m.
2
〉 1.
aus der Umkehrung des Vorgegebenen sich ergebende Schlussfolgerung;
immer wenn sie zufrieden ist, lacht sie; das bedeutet im U.: immer wenn sie lacht, ist sie zufrieden
2.
〈Rechtsw.〉
Schlussfolgerung, die besagt, dass alles, was nicht von einer bestimmten Vorschrift erfasst wird, nicht den Rechtsfolgen dieser Vorschrift unterliegt