Numerus clausus
Nụ|me|rus clau|sus 〈;
m.
, – –
, nur Sg.
Abk.: NC
〉begrenzte Zahl (für die Zulassung zu einem Studium, einem Beruf)
[<
lat.
numerus
„Zahl, Anzahl“ und clausus
„geschlossen, gesperrt“, zu claudere
„schließen, sperren“]Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärt den Numerus clausus für ausländische Studenten in Österreich für ungesetzlich, sofern EU-Bürger davon betroffen sind, und fordert die Regierung in Wien auf, künftig Studenten aus EU-Ländern zum Studium zuzulassen. Bislang galt die Zulassungsfreiheit zu allen Studienfächern nur für österreichische Abiturienten.
Ein Numerus clausus schränkt die Zahl der Juden an Hochschulen und in freien Berufen ein.