Naturgesetz
Na|tur|ge|setz 〈
n.
1
〉 1.
〈i. w. S.〉
jeder in gleicher Weise wiederholbare Ablauf;
das Auf und Ab der gesellschaftlichen Entwicklung als N.
2.
〈i. e. S.〉
durch die Naturwissenschaften beschreibbarer Ablauf;
die Gesetze der Mechanik als N.