Magna Charta
◆ Ma|gna Char|ta 〈〉
[– kạr–]
engl. [mæ̣gnə kartə]
f.
, – –
, nur Sg.
1.
das englische Grundgesetz von 1215, mit dem sich der Adel gewisse Vorrechte erzwang und die Macht des Königs einschränkte
2.
〈danach übertr.〉
Grundgesetz, Verfassung;
der Staat hat sich eine M. C. geschaffen
[
mlat.
, „Große Urkunde“]
◆
Die Buchstabenfolge
ma|gn…
kann in Fremdwörtern auch mag|n…
getrennt werden.