Indemnität
In|dem|ni|tät 〈〉
f.
, –
, nur Sg.
1.
nachträgliche Zustimmung (des Parlaments) zu einer anfangs nicht gebilligten Maßnahme (der Regierung)
2.
Straflosigkeit (von Parlamentsmitgliedern für Äußerungen im Parlament)
[<
frz.
indemnité
„Straflosigkeit; Schadloshaltung“, < lat.
indemnis
„ohne Schaden, ohne Verlust“, zu damnum
„Schaden“]