gerichtlich
ge|rịcht|lich 〈
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und Adv.〉zum Gericht
(1, 3)
gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;~e Entscheidung; ~e Medizin
Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;
Syn. forensische Medizin, Gerichtsmedizin;
~e Psychiatrie
Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts– und Schuldfähigkeit von Personen befasst;
Syn. forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;
jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen