erliegen
er|lie|gen 〈
V.
80, ist erlegen〉 I.
〈mit Dat.〉
1.
jmdm. e.
〈veraltet〉
von jmdm. besiegt werden;
dem Gegner, dem Feind e.
2.
einer Sache e.
von einer Sache übermannt, besiegt werden, den Widerstand gegen etwas aufgeben;
einer Krankheit e.
an einer Krankheit sterben;
einer Versuchung, Verlockung e.; jmds. Einfluss e.; einem Irrtum e.
sich irren;
etwas zum Erliegen bringen
zum Stillstand bringen;
diese Ereignisse brachten den Handel fast ganz zum Erliegen; zum Erliegen kommen
zum Stillstand kommen, aufhören, nicht mehr betrieben werden
II.
〈o. Obj.; österr.〉
1.
hinterlegt worden sein, abgegeben worden sein;
für Sie erliegt eine Nachricht, ein Brief im Büro
2.
zur Einsicht öffentlich daliegen;
das Verzeichnis erliegt im Sekretariat