brandschatzen
brạnd|schat|zen 〈
V.
1, hat gebrandschatzt, mit Akk.; früher〉jmdn. b.
unter Androhung, Feuer zu legen und zu plündern, Geld von jmdm. erpressen;
die Bevölkerung einer Stadt b.
[<
Brand
und mhd.
schatzen, schetzen
„Geld anhäufen, Geld abnehmen, Lösegeld auferlegen“, zu Schatzung
„abgenommenes Geld als Steuer oder Lösegeld“]
,
Brạnd|schat|zung
〈
f.
10
〉