bestallen/Bestallung:
Im Mittelhochdeutschen heißt
Heute bezeichnet Bestallung die staatliche Berufszulassung für Ärzte und Apotheker nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung. Synonym hierfür ist .
Im juristischen Sinn ist die Bestallung die Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum Vormund. Auch der Begriff des leitet sich aus der mittelhochdeutschen Wurzel her.
Im jüdischen Recht schließlich ist die Bestallung die zeremonielle Autorisation eines Gelehrten zum Rabbiner, der rituelle Entscheidungen trifft und das Richteramt ausübt.
„Bestellung“, „Anwerbung“. Das Substantiv bezeichnet die Zuweisung zum Eigentum oder Nießbrauch. In beiden Wörtern steckt das Verb „an eine Stelle, in eine Richtung bringen“; „einrichten“ (Präteritum: , Partizip Perfekt: ). Die Verwendung des Begriffs war in früheren Zeiten auf die Anstellung von Dienern oder Beamten eingeschränkt. Er bezeichnete sowohl die Bestellung in ein Amt als auch die damit verbundene Besoldung. Man konnte also jemanden wobei derjenige dann seinen bzw. seine erhielt.Heute bezeichnet Bestallung die staatliche Berufszulassung für Ärzte und Apotheker nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung. Synonym hierfür ist .
Im juristischen Sinn ist die Bestallung die Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum Vormund. Auch der Begriff des leitet sich aus der mittelhochdeutschen Wurzel her.
Im jüdischen Recht schließlich ist die Bestallung die zeremonielle Autorisation eines Gelehrten zum Rabbiner, der rituelle Entscheidungen trifft und das Richteramt ausübt.