Adäquanztheorie
Ad|äquạnz|the|o|rie 〈; Rechtsw.〉
f.
, –
, nur Sg.
Theorie zur Festlegung der Schadensersatzpflicht, bei der Entstehung eines Schadens unter normalen (und nicht unter besonderen) Umständen;
Syn. Kausalitätstheorie;
vgl. Äquivalenztheorie
(1)