abtelefonieren
ạb|te|le|fo|nie|ren 〈
V.
3, hat abtelefoniert〉 I.
〈o. Obj. oder mit Dat.〉
(jmdm.) telefonisch absagen
II.
〈mit Akk.〉
1.
eine größere Zahl von Personen, Institutionen (zu einem bestimmten) Zweck anrufen;
alle Reisebüros der Stadt a.
2.
ein Guthaben durch Telefonieren aufbrauchen;
eine Telefonkarte im Wert von 5 € komplett a.