...
Fakten zum Kindesmissbrauch in Deutschland
Polizeiliches Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeiter
Personen, die sich des Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, dürfen in Zukunft auch in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht mehr eingesetzt werden. Die Leitlinien gelten nicht nur für Priester, sondern auch für Ordensangehörige, Mitarbeiter der Bischofskonferenz sowie ehrenamtliche Mitarbeiter der katholischen Kirche. Diese müssen in Zukunft ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
... klicken Sie zum Weiterlesen auf den folgenden Button