Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz entstand 1996 und dient vor allem dem Schutz der deutschen Bauwirtschaft gegen Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland. Neben der Anti-Lohn-Dumping-Regelung sieht das Gesetz auch die Einhaltung von sozialen Mindeststandards für in- wie ausländische Arbeitgeber vor. Derzeit gilt das Entsendegesetz im Baugewerbe, Maler- und Lackierhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe sowie im Dachdeckerhandwerk und der Seeschifffahrt.
Mindestlöhne in Europa
Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es bereits in 18 der 25 EU-Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. Die Höhe des Mindestlohns allerdings macht deutlich, wie stark das Lohngefälle innerhalb der EU geworden ist. Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und ver.di ist der gesetzliche Mindestlohn in Luxemburg mit 1502,42 Euro im Monat (8,69 Euro pro Stunde) am höchsten. In Lettland wird ein Mindestlohn von 116 Euro gezahlt (0,67 Euro pro Stunde).