Assistenzarzt / Assistenzärztin
Arzt in einem bestimmten Abschnitt seiner praktischen ärztlichen Tätigkeit. Als Assistenzarzt / Assistenzärztin wird ein Arzt nach abgeschlossenem Studium und der Approbation bezeichnet; erreicht man während der Zeit als Assistenzarzt / Assistenzärztin die nötigen Voraussetzungen bzw. durchläuft man die vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte eines bestimmten Fachgebiets, kann man nach Abschluss der Assistentenzeit die Facharztprüfung ablegen.