ZEBS-Richtlinie
durch die Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien (ZEBS) des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin festgelegte Richtwerte zur Bewertung von Schadstoffgehalten in Nahrungsmitteln, z. B. für Blei und Quecksilber in Fisch und Fischwaren. Die ZEBS-Richtlinien sind überwiegend an der durchschnittlichen Belastung orientiert und nicht toxikologisch abgeleitet.