Vorsorgeaufwendungen
im deutschen Einkommensteuerrecht Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall und Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen. Vorsorgeaufwendungen können nach dem deutschen Einkommenssteuerrecht (§ 10 EStG) bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.