Vogelfang
das Einfangen von Vögeln als Nahrungsmittel (z. B. Singvögel, die in Italien und Belgien [illegal] gefangen und verzehrt werden), zur anderweitigen Verwendung (z. B. zur Herstellung von Federschmuck) oder als Käfigvögel (Stubenvögel). Zum Vogelfang dienen Leimruten, Schlagnetze, Schlingen u. a. – Vogelfang ist in der Bundesrepublik Deutschland bis auf wenige behördlich genehmigte Ausnahmen (zu wissenschaftlichen Zwecken) verboten; ebenso in den meisten anderen europäischen Ländern. Vogelschutz.