Die Botschafter von Frankreich, Großbritannien, den USA und der Sowjetunion unterzeichnen in Berlin (West) das Viermächteabkommen über Berlin, das den Rechtsstatus der geteilten Stadt, den freien Zugang und das Verhältnis von Berlin (West) zur Bundesrepublik regelt. Der Sonderstatus Berlins wird bestätigt. Berlin (West) gehört konstitutiv nicht zur Bundesrepublik und wird vom Bürgermeister und einem Senat regiert. Die Sowjetunion verpflichtet sich, den Transitverkehr von Personen und Gütern zwischen Berlin (West) und der BRD aufrechtzuerhalten und zu erleichtern.
Im Zusammenhang mit dem Viermächteabkommen über Berlin vom 3. 9. werden zwischen BRD und DDR Abkommen über den Transit- und Besucherverkehr geschlossen. An 30 Tagen im Jahr wird der Bevölkerung in Berlin (West) ohne individuelle Genehmigungen der Aufenthalt in der DDR und Berlin (Ost) gewährt. Zu besonderen Anlässen können Aufenthaltsgenehmigungen eingeholt werden. Transitreisende sollen nur noch bei begründetem Verdacht fest gehalten werden, im Güterverkehr sollen die Kontrollen beschränkt werden.