Vertrag über die Europäische Union
am 7. 2. 1992 in Maastricht von 12 EG-Staaten unterzeichneter Vertrag über den Ausbau der Europäischen Gemeinschaft zu einer Europäischen Union mit einheitlicher Währung sowie gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik. Vertragsinhalte sind u. a. die Schaffung einer Unionsbürgerschaft, die Gründung einer Europäischen Zentralbank sowie die Koordinierung einer gemeinsamen Handels- und Wirtschaftspolitik. Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. 11. 1993 in Kraft und wurde 1997 durch den Amsterdamer Vertrag, 2001 durch den Vertrag von Nizza weiterentwickelt.