vergleichende Werbung
eine Form der Werbung, in der das eigene Produkt mit den Konkurrenzprodukten z. B. in Bezug auf Qualitäts- oder Preisunterschiede verglichen wird. Die vergleichende Werbung war in Deutschland gemäß § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, wurde mit Einführung der EG-Richtlinie vom 6. 10. 1997 und ihrer Umsetzung durch das Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vom 1. 9. 2000 bei fairer Gegenüberstellung von Produkten erlaubt.