Vergiftung
Strafrecht
1. vorsätzliches Einführen von Gift oder anderen gesundheitszerstörenden Stoffen in den Körper eines anderen Menschen, um dessen Gesundheit zu schädigen (§ 229 StGB); – 2. Gemeingefährliche Verbrechen sind die Vergiftung von Brunnen oder von Gegenständen, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, sowie das In-Verkehr-Bringen vergifteter Sachen, strafbar nach § 324 StGB.