unabwendbares Ereignis
ein Ereignis, das auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden ist; führte im Straßenverkehr zum Wegfall der Ersatzpflicht des Kraftfahrzeughalters aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs; seit dem 1. 8. 2002 besteht ein Haftungsausschluss jedoch nur in Fällen höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG).