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LEXIKON
Sozi
ạ
lcharta
[
-kar-
;
die]
Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, die 1989 von der EU beschlossen wurde und lediglich als Absichtserklärung das sozialpolitische Anliegen der Gemeinschaft festschreibt.
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LEXIKON
Sozi
ạ
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[
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die
]
Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, die 1989 von der EU beschlossen wurde
u.
und
lediglich als Absichtserklärung das
sozialpolit.
sozialpolitische
Anliegen der Gemeinschaft festschreibt...
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WAHRIG FREMDWöRTERLEXIKON
Sozialcharta
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Politik
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GROßES WöRTERBUCH DER DEUTSCHEN SPRACHE
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Charta der sozialen Grundrechte von Arbeitnehmern, die die Hauptgrundsätze enthält, auf denen das europäische Arbeitsrechtmodell und die Stellung der Arbeit in der Gesellschaft generell...
Kalender
Die Bundesrepublik ratifiziert als fünftes
europäisches Land die Europäische Sozialcharta, die damit vertragsgemäß in Kraft tritt. Die Charta bildet die Ergänzung der Menschenrechtskonvention des Europarates von 1950 auf sozialem Gebiet.
Die Volkskammer verabschiedet nach einem
Vorschlag des "Runden Tisches" eine Sozialcharta. Sie enthält u. a. die Forderung nach Recht auf Arbeit, Tarifautonomie und der staatlichen Kontrolle des Mietpreises.
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