Sessho
[
sɛʃʃo
]in Japan Regent für einen minderjährigen Tenno. S. wurde ursprünglich ein Mitgl. der kaiserl. Familie, in der Heian-Zeit jedoch ein Angehöriger der Fujiwara. Später vertrat ein S. auch einen kranken Kaiser, so z. B. Kronprinz Hirohito den Taisho-Tenno. Auch die heutige japan. Verfassung sieht in Art. 5 eine Regentschaft im Namen des Tenno vor, sofern dieser seine Amtsgeschäfte nicht ausüben kann.